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2020-04-29 10:54:05

PV-Verpflichtung:

Wien erkennt als erstes Ernst der Lage

Symbolfoto

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In Wien soll zukünftig kein Wohn- und Bildungsgebäude mehr ohne Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Die Änderungen in der
Wiener Bauordnung wurden vor kurzem von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und Grünen-Planungssprecher Peter Kraus als Novellierungsentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Wien hat als erstes Bundesland die Zeichen der Zeit erkannt, und
geht mit der PV-Verpflichtung einen sehr wichtigen Schritt!“, freut
sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands
Photovoltaic Austria (PVA). Der PVA freut sich, dass damit eine
seiner wichtigsten Forderungen im ersten Bundesland umgesetzt wird.
„Wir als Interessensverband der Branche haben dazu mit der Stadt Wien
diverse Gespräche geführt. Nun gilt es die übrigen Bundesländer mit
ins Boot zu holen und das ,Modell Wien‘ auf ganz Österreich
auszuweiten“, so Paierl weiter.

„Im Zusammenhang mit der Klimakrise darf es nicht mehr möglich
sein, Gebäude zu errichten, die Energie und Flächen verbrauchen, aber
nicht gleichzeitig zur Sonnenstromproduktion genutzt werden“, ergänzt
Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PVA.

 Produzierter Strom soll direkt im Haus verbraucht werden

Galt die PV-Verpflichtung in Wien bisher nur für Industriegebäude,
müssen jetzt auch neu errichtete Wohngebäude und Bildungsbauten
verpflichtend mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Höhe der
PV-Verpflichtung ist so gewählt, dass der produzierte Strom direkt im
Gebäude verbraucht werden kann. Die Verpflichtung sieht im
Novellierungsentwurf dabei 1 kWp pro charakteristischer Länge des
Gebäudes und 1 kWp für je 300 m² konditionierter Brutto-Grundfläche
vor. Diese Mindestanforderung soll auf Gebäuden, bei denen es Sinn
macht, mit entsprechenden Förderanreizen übertroffen werden. Genau
diese Regelung des Beitrages zur Deckung des Strombedarfs vor Ort
sieht der Vorsitzende der Österr. Technologieplattform Photovoltaik,
Hubert Fechner, „als enormes Potential, um die umweltfreundliche
lokale Stromerzeugung einer umfangreichen Anwendung zuzuführen, die
über das intelligente Management herkömmlicher Stromanwendungen im
Gebäude bis zur Elektromobilität reichen kann. Die Anhebung der
Photovoltaikleistung pro Gebäude sowie die gesetzliche Ermöglichung
von Stromaustausch mit naheliegenden Objekten, muss der nächste
Schritt sein.“

Ersatzflächen verhindern den Entfall der PV-Verpflichtung

Bei Gebäuden, bei denen die Errichtung einer PV-Anlage aus
rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
ist, ist der Verpflichtung auf Ersatzflächen, auf einem oder mehreren
geeigneten Grundstücken innerhalb des Wiener Gemeindegebietes,
nachzukommen. Die Novelle der Wiener Bauordnung liegt bis 18. Mai
2020 zur Begutachtung auf.

fwk

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