ALVA Kataloge
2008-10-22 17:38:02

Neue Werkverträge für Fußbodenheizungen:

Klare Verhältnisse zwischen Kunden und Lieferanten

Was kann der Kunde zu Recht von seinen Handwerkern und Lieferanten erwarten? Welche Pflichten hat der Auftragnehmer – und welche Rechte? Um nicht bei jedem Auftrag alles bis ins Detail neu verhandeln zu müssen, gibt es Werkvertragsnormen, in denen alles Wichtige schon vorab festgelegt ist, damit die Zusammenarbeit klappt und das Ergebnis stimmt.

Jüngste Beispiele: die ÖNORMEN B 2242 für die Herstellung von Warmwasser-Fußbodenheizungen und B 2232 für Estricharbeiten.
Von der Behaglichkeit der Wärme, die aus dem Fußboden aufsteigt, waren schon die Römer überzeugt. Zahlreiche archäologische Funde belegen dies. 2000 Jahre später erfreut sich die Fußbodenheizung zunehmender Beliebtheit, ermöglicht doch der technische Fortschritt eine vergleichsweise preisgünstige Installation dieser Heizungsform. Mehr als die Hälfte aller privaten Ein- und Zweifamilienhäuser werden heute damit ausgerüstet. Milde Strahlungswärme, ausgeglichene Temperaturverteilung und geringe Luftgeschwindigkeit sorgen für ein Optimum der Wärmeabgabe an den Menschen. Gleichzeitig steigen die gestalterischen Möglichkeiten bei der Inneneinrichtung durch den Wegfall von Heizkörpern.
Um diese Vorzüge voll zur Geltung zu bringen, ist die fachgerechte Ausführung entscheidend. Um Auftraggebern und Auftragnehmern die Zusammenarbeit zu erleichtern und ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen, ist die Gestaltung von Werkverträgen für die Herstellung von Warmwasser-Fußbodenheizungen durch die ÖNORM B 2242 mit ihren Teilen 1, -2 sowie -4 bis -7 seit 1. Mai 2007 neu geregelt. Teil 3 für Elektro-Fußbodenheizungen wurde ersatzlos zurückgezogen, da hier andere technische Anforderungen gelten.
Teil 1 beinhaltet die Verfahrensbestimmungen, im Besonderen Hinweise für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten, für die Ausführung von unter- oder innerhalb von Estrichen verlegten Warmwasser-Fußbodenheizsystemen einschließlich der Verlegung von Schall- und Wärmedämmschichten sowie von Belägen.
Teil 2 enthält die Vertragsbestimmungen für das Heizsystem und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Bestimmungen für die Verlegung des Estrichs im Zusammenhang mit der Herstellung von Warmwasser-Fußbodenheizungen sind im Teil 4 geregelt.
Die Teile 5 bis 7 enthalten Vertragsbestimmungen für die Verlegung von keramischen Bodenbelägen und Belägen aus Natur- und Kunststein (Teil 5), von textilen und elastischen Bodenbelägen (Teil 6) und von Holzfußböden (Teil 7) im Zusammenhang mit der Herstellung von Warmwasser-Fußbodenheizungen.
Diese Dokumente sind nur für die Herstellung einer Warmwasser-Fußbodenheizung für Wohn- oder Aufenthaltsräume samt deren Nebenräumen mit flächenbezogenen Nutzlasten bis zu 3 kN/m2 anzuwenden. Heizsysteme, die auf einer Estrichoberfläche oder darüber verlegt werden, sind nicht Gegenstand dieser Normen.
Sämtliche Teile wurden an den Stand der Technik angepasst und mit ÖNORM EN 1264 „Fußboden-Heizung – Systeme und Komponenten“ (vier Teile) abgestimmt. Wichtig in diesem Zusammenhang sind der Ausheizvorgang (stufenweises Aufheizen des Estrichs zur Erreichung einer bestimmten Restfeuchtigkeit) und das Funktionsheizen (Nachweis der Funktion).

Gut koordiniert. Besonderes Augenmerk wird auf die Koordinationsbesprechung gelegt, da für eine funktionsgerechte Ausführung einer Fußbodenheizung die Koordination aller beteiligten Auftragnehmer erforderlich ist. Zeitgerecht vor Beginn der Arbeiten ist vom Auftraggeber zu einer Besprechung an Ort und Stelle einzuladen, wobei u. a. Termine, Materialien, Rohrabstände, bauphysikalische Maßnahmen, Prüfstellen für Restfeuchtigkeit und die Stellen für den Einbau der Wärmeplomben, gemeinsam abgestimmt werden.

Estrich

Wichtig in diesem Zusammenhang - aber nicht nur - ist die neue Werkvertragsnorm für die Herstellung von Estrichen, ÖNORM B 2232, die u.a. für Heizestriche auf Teil 4 der ÖNORM B 2242 Bezug nimmt. In der Neuausgabe sind bei den geeigneten Dämmstoffen auch die gebundenen EPS-Schüttungen‚ (ÖNORM B 6550-1) berücksichtigt und auch die Mindestdicken der verschiedenen Estricharten wurden in Abhängigkeit von den Nutzlasten neu geregelt.

Erhältlich sind:
ÖNORM B 2242 Herstellung von Warmwasser-Fußbodenheizungen - Werkvertragsnorm
Teil 1: Verfahrensbestimmungen
Teil 2: Vertragsbestimmungen für das Heizsystem
Teil 4: Vertragsbestimmungen für den
Estrich
Teil 5: Vertragsbestimmungen für keramische Bodenbeläge und Beläge aus Natur- und Kunststein
Teil 6: Vertragsbestimmungen für textile und elastische Beläge
Teil 7: Vertragsbestimmungen für Holzfußböden
ÖNORM B 2232 Estricharbeiten - Werkvertragsnorm
im Webshop
http://www.on-norm.at/shop

fwk

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