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11.08.2007
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Ab 1. September Pflicht:

CE-Zeichen bei Duschkabinen

Nach vielen Geräten und Einrichtungen des täglichen Gebrauchs schreibt der Gesetzgeber ab dem 01.09.2007 auch für Duschkabinen europaweit die CE-Kennzeichnung zwingend vor. Kermi hat die entsprechenden Prüfungen nach EN 14428 bereits frühzeitig betrieben und abgeschlossen.

Von elektrischen und elektronischen Geräten und Kinderspielzeugen ist die CE-Kennzeichnung schon seit Jahren nicht mehr wegzudenken. Nun wird das CE-Zeichen, das dem Verbraucher die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des jeweiligen Produktes signalisiert, auch bei Duschkabinen Pflicht.
Die den Prüfungen zugrunde liegende Norm ist die EN 14428. Geprüft werden unter anderem die sichere Konstruktion, die einwandfreie Funktion sowie die Bedenkenlosigkeit der verwendeten Materialien. Eine Eigenzertifizierung ist möglich.
Kermi verzichtete jedoch bewusst auf diese Eigenprüfung und beauftragte die unabhängige, renommierte Prüfstelle des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) mit der Prüfung und Zertifizierung seiner Produktlinien nach EN 14428 und der Erstellung einer entsprechenden Urkunde.
Das daraus resultierende CE-Zeichen wird bereits in den Verkaufsunterlagen 2007 kommuniziert. Es garantiert dem Anwender und Verbraucher nicht nur ein Höchstmaß an Sicherheit im täglichen Umgang, sondern ist gleichzeitig ein weiteres Gütesiegel für die Qualität des Produkts aus dem Hause Kermi.
Mit der frühzeitigen unabhängigen Zertifizierung stellt Kermi einmal mehr seine Markenstärke und -kompetenz unter Beweis.

 +  (fwk)

  Druckversion Ab 1. September Pflicht:
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