Neuerliche Ausschreibung:
Förderprogramm "Demoprojekte Solarhaus"
Nach dem Erfolg im letzten Jahr gibt es auch heuer wieder eine Ausschreibung des Förderprogramms, in welchem Ein- und Zweifamilienhäuser mit mindestens 70% solarer Deckung gefördert werden. Die wesentlichen Eckpunkte sind nachfolgend zusammengefasst.
- Planungsleistungen sind bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar
- Ergänzende PV-Anlagen bis 5kWp werden mit 375 €/kWp gefördert – unabhängig vom Montageort
- Einreichungen sind noch bis 28. Februar 2020, 12 Uhr möglich (Online-Einreichung)
Der Fördersatz richtet sich nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes. Bei Gebäuden mit einem HWBRK ≤35 kWh/m²a werden 40% der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert. Für Gebäude mit HWBRK ≤22 kWh/m²a liegt der Fördersatz bei 45%, bei HWBRK ≤10 kWh/m²a ist der Fördersatz 50%.
Förderart: Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss
Einreichfrist: 28. Februar 2020, 12 Uhr (Online-Einreichung)
Operative Abwicklung: KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH (umwelt@kommunalkredit.at, Tel. 01/316 31-723) Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: www.klimafonds.gv.at.